AGB für Creator
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Creatorn · Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für die Nutzung der BiteLoop-Plattform und die Zusammenarbeit zwischen The Guardians of Social Media GmbH, FN 533063 t (Handelsgericht Wien), UID ATU75631425, Mahlerstraße 7 / Top 34, 1010 Wien, Österreich (nachfolgend „BiteLoop") und der natürlichen Person, die sich als Creator bewirbt bzw. registriert ist (nachfolgend „Creator").
Mit Absenden der Bewerbung über die BiteLoop-Website akzeptiert der Creator diese AGB ausdrücklich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Creators werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BiteLoop stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Begriffsbestimmungen
- Plattform: die unter joinbiteloop.com (sowie zugehörigen Subdomains) erreichbare Website inklusive Bewerbungs- und Vermittlungsfunktion.
- Auftraggeber/Business: lokale Unternehmen (z. B. Restaurants, Cafés, Bars, Beauty- und Fitnessstudios, Hotels), die UGC-Content über BiteLoop beauftragen.
- Briefing: die schriftliche Aufgabenstellung pro Auftrag, inklusive Liefertermin, Honorar und Nutzungsrechten.
- Content: vom Creator im Rahmen eines Auftrags erstellte Videos, Fotos, Voiceovers oder sonstige Inhalte.
3. Bewerbung & Aufnahme in den Creator-Pool
- Die Bewerbung als Creator begründet keinen Anspruch auf Aufnahme oder auf Vermittlung von Aufträgen.
- BiteLoop entscheidet nach freiem Ermessen über die Aufnahme. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
- Der Creator versichert, dass alle Angaben in der Bewerbung wahrheitsgemäß, aktuell und vollständig sind.
- Der Creator ist verpflichtet, Änderungen wesentlicher Daten (Kontakt, Kanäle, Verfügbarkeit) zeitnah zu aktualisieren.
- Mindestalter: 18 Jahre. Bei jüngeren Bewerbern ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
4. Rechtsverhältnis & Selbstständigkeit
- Der Creator wird gegenüber BiteLoop und den Auftraggebern als selbstständiger Auftragnehmer tätig. Es entsteht weder ein Dienstverhältnis noch ein arbeitsähnliches Verhältnis.
- Der Creator ist für seine sozialversicherungs-, steuer- und gewerberechtlichen Pflichten selbst verantwortlich (insb. ggf. erforderliche Gewerbeanmeldung, SVS-Meldung, Umsatzsteuer).
- Der Creator ist nicht weisungsgebunden, hat aber die im Briefing vereinbarten Vorgaben zu beachten.
5. Leistungen von BiteLoop
BiteLoop betreibt eine Plattform zur Vermittlung von UGC- und Content-Aufträgen zwischen Auftraggebern und Creatorn. BiteLoop schuldet keine Vermittlung einer bestimmten Anzahl an Aufträgen und keinen wirtschaftlichen Erfolg. Der konkrete Auftrag (Briefing, Honorar, Liefertermin, Nutzungsrechte) wird pro Projekt gesondert schriftlich (z. B. per E-Mail, Dashboard oder Messenger) vereinbart.
6. Pflichten des Creators
- Der Creator erstellt die im Briefing vereinbarten Inhalte selbst, eigenverantwortlich und in der vereinbarten Qualität.
- Der Creator hält vereinbarte Liefertermine ein. Verzögerungen sind unverzüglich anzuzeigen.
- Der Creator stellt sicher, dass keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Haus- oder Datenschutzrechte) verletzt werden.
- Verwendete Musik, Schriften, Stockmaterial, Locations und abgebildete Personen müssen rechtmäßig verwendet werden; erforderliche Einwilligungen (z. B. Model-Releases) sind vom Creator einzuholen.
- Werbliche Inhalte sind als solche zu kennzeichnen (z. B. „Werbung", „Bezahlte Partnerschaft") gemäß den Vorgaben der jeweiligen Plattform sowie des österreichischen UWG und des Mediengesetzes.
- Der Creator verpflichtet sich zu einem professionellen, respektvollen Auftreten gegenüber Auftraggebern.
7. Nutzungsrechte am Content
- Der Creator räumt BiteLoop und dem jeweiligen Auftraggeber ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den gelieferten Inhalten ein, soweit für die im Briefing vereinbarten Zwecke (insb. Social Media, Paid Ads, Website, Newsletter) erforderlich.
- Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. klassische Print-Werbung, TV, Out-of-Home, Verpackung) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
- Der Creator bleibt Urheber des Werks; eine Bearbeitung in branchenüblichem Umfang (Kürzung, Untertitel, Branding-Overlay, Re-Cuts) ist gestattet.
- Der Creator garantiert, dass er sämtliche für die Einräumung der vorgenannten Rechte erforderlichen Befugnisse innehat.
- Eine Namensnennung des Creators ist möglich, aber nicht verpflichtend.
8. Vergütung & Auszahlung
- Die Höhe der Vergütung wird pro Auftrag individuell vereinbart und kann monetär, in Form eines Verzehrgutscheins/Produktwerts oder einer Kombination erfolgen.
- Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Lieferung und Abnahme der Inhalte gemäß Briefing, in der Regel binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang bzw. Freigabe.
- Honorare verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – inklusive aller Nutzungsrechte gemäß Pkt. 7.
- Der Creator ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Erfassung seiner Einkünfte sowie ggf. den Ausweis der Umsatzsteuer verantwortlich.
- Werden Inhalte nicht briefingkonform geliefert, ist BiteLoop berechtigt, Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu verlangen.
9. Umgehungsverbot („No-Bypass")
Der Creator verpflichtet sich, Kontakte (Auftraggeber, Restaurants, lokale Businesses), die ihm über BiteLoop vermittelt oder bekannt geworden sind, für einen Zeitraum von 12 Monaten ab erstem vermitteltem Kontakt nicht direkt – also unter Umgehung von BiteLoop – für Folgeaufträge, Kooperationen oder gleichartige Leistungen zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.
Bei schuldhaftem Verstoß ist BiteLoop berechtigt, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des entgangenen Vermittlungshonorars, mindestens jedoch EUR 250 pro Verstoß in Rechnung zu stellen. Das richterliche Mäßigungsrecht bleibt unberührt. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
10. Vertraulichkeit
Briefings, Honorare, Strategien sowie nicht-öffentliche Informationen über Auftraggeber sind vertraulich zu behandeln und dürfen weder während noch nach Beendigung der Zusammenarbeit an Dritte weitergegeben oder für eigene Zwecke außerhalb der vereinbarten Aufträge verwendet werden. Diese Verpflichtung gilt unbefristet.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Creators erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung sowie der DSGVO. Der Creator wird – soweit er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst personenbezogene Daten (z. B. von Mitarbeitenden des Auftraggebers oder Gästen) verarbeitet – die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
12. Haftung
- BiteLoop haftet – außer bei Personenschäden – nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- BiteLoop übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen, die Häufigkeit oder den wirtschaftlichen Erfolg von Aufträgen.
- Der Creator stellt BiteLoop von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten – insbesondere Rechteverletzungen, fehlende Kennzeichnungen oder unterlassene Einwilligungen – entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
13. Beendigung
Der Creator kann seine Aufnahme im Pool jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail an office@joinbiteloop.com widerrufen. Bereits begonnene Aufträge werden nach den jeweils vereinbarten Bedingungen abgeschlossen. BiteLoop kann die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund – insbesondere bei groben oder wiederholten Pflichtverletzungen, Verstößen gegen Pkt. 6, 7, 9 oder 10 oder bei wahrheitswidrigen Angaben – mit sofortiger Wirkung beenden.
14. Änderungen der AGB
BiteLoop behält sich vor, diese AGB anzupassen, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Änderungen werden dem Creator mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Creator nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
15. Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
16. Kontakt
The Guardians of Social Media GmbH
Mahlerstraße 7 / Top 34, 1010 Wien, Österreich
Tel: +43 699 18101126
E-Mail: office@joinbiteloop.com
